Ich möchte Ihnen einen Überblick über die Betriebsordnung der Stumpfwaldbahn
Ramsen e.V. geben.
Zunächst einige Worte zum Verein und zur Bahn. Ramsen liegt im nördlichen Pfälzer Wald zwischen Ludwigshafen/Rhein und Kaiserslautern. Der im Jahre 1989 gegründete Verein machte es sich zum Ziel eine eigene 600mm-spurige Bahn aufzubauen. Zunächst mußten sich die Mitglieder damit begnügen auf Festen eine fliegende Gleisanlage aufzubauen. Durch diese Aktivitäten wurde der Verein sehr bekannt und bekam 1995 für den Bau einer 2 km langen Strecke durch den Landkreis aber auch durch die Bevölkerung erhebliche Unterstützung.
Beginnend an einem Waldsee mit Ausflugslokal folgt die Bahn an der Hanglehne des Eistales einem Forstweg. Die Topographie ist schwierig, mehrmals sind Steigungen bis 50 %o zu bewältigen. Ausgangspunkt ist der Bahnhof "Eiswoog" wo sich auch der Lokschuppen befindet. Nach etwa 0,8 km befindet sich der Kreuzungsbahnhof "Saupfuhl". Am Endbahnhof "Bockbachtal" haben wir zum Umsetzen nur eine Weiche genehmigt bekommen und müssen daher durch Schwerkraft rangieren.
Die Bahnstrecke und die Wagen werden in 2-jährigem Abstand vom TÜV (technische Überwachungsbehörde) abgenommen, wobei nur die Betriebssicherheit der Strecke und der Fahrzeuge geprüft wird. Eine automatische Bremse fehlt, die Wagen sind mit Bremsern besetzt.
Der Betrieb lief ohne irgend ein Betriebsreglement bis 1997 ohne Vorkommnisse.
Bei einer Sonderfahrt im Januar 1998 verstellte sich während der Fahrt das Bremsgestänge und die Lok fuhr aus einem Gefälleabschnitt heraus praktisch
ungebremst gegen den Prellbock des Endbahnhofs ohne daß die Bremser auf den
Wagen reagierten. Glücklicherweise gab es keine Verletzte und keine Sachschäden.
Aus diesem Anlaß wurde zusammen mit einem Eisenbahnsachverständigen eine
Betriebsordnung, kurz BO genannt, aufgestellt. Da kein einziges Mitglied beruflich mit der Eisenbahn zu tun hat, wurde die BO bewußt einfach und knapp gehalten.
Wesentliche Punkte der BO
Im Betriebsdienst gibt 4 Aufgabenbereiche:
1. Betriebsleiter, der für den Betriebsablauf auf der ganzen Strecke verantwortlich ist. Alle anderen Mitarbeiter sind ihm weisungsbefohlen. Bei Einzugbetrieb wird diese Aufgabe in der Regel vom Lokführer übernommen.
2. Lokführer, bedient das Triebfahrzeug und ist für den Zug verantwortlich. Er muß mindestens 18 Jahre alt sein.
3. Zugführer, überwacht das ordnungsgemäße Schließen von Türen und Sicherungsketten, gibt den Abfahrauftrag.
4. Bremser, bedienen entsprechend der Betriebsvorschrift und den Pfeifsignalen der Lok die Bremsen.
Da häufig auch Jugendliche die Aufgaben von Zugführer und Bremser übernehmen,
hat im Gegensatz zu den üblichen Betriebsvorschriften der Lokführer die Verantwortung für den Zug.
Die Signalordnung ist recht knapp gehalten und orientiert sich an den Vorschriften der Deutschen Bahn.
Es gibt folgende Rangiersignale:
Ra1: Wegfahren
Ra2: Herkommen
Ra5: Halt
Als Pfeifsignale des Lokführers sind in Verwendung:
Zp1: Achtungsignal, z. B. vor Bahnübergängen
Zp2: Handbremsen mäßig anziehen
Zp4: Handbremsen lösen
Bei einer Gefahrenbremsung wird Ra5 gegeben.
Darüber hinaus gibt es noch das Signal Ne1, die Trapeztafel, vor welche bei Zugkreuzung der Zug vor Einfahrt in den Kreuzungsbahnhof halten muß.
Die Fahrdienstvorschriften regeln folgende Abläufe:
1. Vor Aufnahme des Fahrbetriebs muß die Strecke Abgegangen oder Abgefahren werden. Auf folgende Mängel ist zu achten:
· Schienen- und Laschenbrüche, Gleisverwerfungen
· Einhaltung des Lichtraumprofils, z.B. müssen häufig herabgefallene Äste
beseitigt werden.
· Spurrillen frei von Hindernissen.
2. Überprüfung der Fahrzeuge
· Betriebsstoffe wie Kraftstoff, Schmieröl, Bremssand, Kühlwasser.
· Funktionstüchtigkeit der Bremsen.
· Überprüfung der Zug-Stoßeinrichtungen, vor alle die Kuppelketten.
· Generell auf Schäden und auf Sauberkeit.
3. Zugzusammenstellung
· Zugfahrzeug und letzter Wagen müssen gebremst werden. Mindestens die Hälfte
aller Wagen müssen gebremst werden.
· Mit Fahrgästen besetzte Wagen dürfen nicht geschoben werden.
· Rangieren mit Seil oder Kette ist unzulässig.
· Weichen dürfen nicht aufgeschnitten werden.
· Weichenverschlüsse müssen ordnungsgemäß bedient werden.
4. Streckenhöchstgeschwindigkeit
Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt 12 km/h. Auf bestimmten Abschnitten sind Langsamfahrstellen vorgesehen. Auf steilen Gefällestrecken und bei Bahnhofs-durchfahrten sind 8 km/h zulässig, auf Bahnübergängen und beim Einfahren in den Endbahnhof darf max. 4 km/h gefahren werden. In den Gefälleabschnitten wird von den Bremsern erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Wird die vorgeschriebene Geschwindig-keit überschritten, z.B. durch rutschige Schienen, haben die Bremser von sich aus die Bremsen anzulegen und das Haltesignal Ra 5 zu geben.
5. Bei Zweizugbetrieb werden die Zugkreuzungen im Fahrplan angegeben. Zusätzlich müssen die Lokführer bei einer Zugkreuzung die jeweils nächste Kreuzung gegenseitig mündlich bestätigen. Der Ablauf der Zugkreuzung ist detailliert geregelt. Auch der Umsetzvorgang im Endbahnhof wird in der BO beschrieben.
6. Auf den Abschnitt "Verhalten bei Betriebsstörungen", in dem die
Verantwortlichkeiten und Aufgaben beschrieben werden soll nicht näher
eingegangen werden.
Seit 2 Jahren sind auch alle Weichen, über welche mit Fahrgästen besetzte Züge verkehren, mit Weichenverschlüssen ausgerüstet. Wir haben auf Anregung unserer Freunde aus Oekoven diese Weichen mit dem sogenannten "Russischen Weichen-verschluß" ausgerüstet. Ein Quer zum Gleis klappbarer Verschlußhebel, welcher den Drehpunkt in Gleismitte hat, hält je nach Stellung der Weichenzunge diese fest, d. h. verriegeln diese. Somit kann die Weiche nicht mehr umgelegt werden. Um die Weiche umzulegen, wird zunächst der Verschlußhebel umgeklappt, erst dann können die Weichenzungen über den Weichenstellhebel bewegt werden. Der Verschlußhebel fällt dann selbständig wieder in Verschlußstellung. Um im Kreuzungsbahnhof die Weichen abschließen zu können, genügt ein einfaches Vorhängeschloß mit dem der Verschlußhebel in einer Stellung gesichert wird.
Abschließend noch ein paar Worte zum Dampflokprojekt FEBA 70 für das Marcus
Mandelartz von Oekoven und ich verantwortlich sind. Eigentlich hätte die 10 PS Neubaulok hier in Froissy dampfen sollen, nachdem das Triebwerk bereits im Januar in Sinzheim auf der Messe zu sehen war. Unser Hauptproblem ist zur Zeit die Vorprüfung des Kessels durch den TÜV , d.h. durch die Überwachungsorganisation. Wir mußten vom TÜV Rheinland zum TÜV Südwest wechseln um überhaupt jemanden zu finden, der sich mit kleinen Kesseln auskennt und nicht die Maßstäbe wie sie im Groß-kraftwerksbau erforderlich sind anlegt.Auch hier gab und gibt es schon seit Monaten Verzögerungen, die nicht durch uns verursacht wurden. Soweit möglich wurde die Lok aufgebaut und das erforderliche Material bestellt. Wir hoffen jetzt, daß uns der Kesselhersteller nicht im Stich läßt und die Lok Ende 2000 Anfang 2001 in Betrieb genommen werden kann.
Für alle die von dem Projekt noch nicht gehört habe kurz ein paar Informationen:
Seit 1995 ist die kleine 5 PS starke Feldbahndampflok, die auch heute hier auf der Strecke zu Gast ist, im Einsatz. Diese Lok ist so konstruiert, daß sie einerseits auf einem Autoanhänger transportiert werden kann, andererseits aber mit ihren kleinen Rädern über ausreichend Zugkraft verfügt, um Loren und kleinere Personenwagen ziehen zu können und zudem noch kostengünstig hergestellt werden kann. Ein weiteres Exemplar wurde auch zwischenzeitlich als Bausatz verkauft. Für viele Interessenten kommt diese Lok den kleinen 10 PS-Loks, welche um die Jahrhundertwende gebaut wurden, nicht nahe genug. Aus diesem Grund wurde Ende 1999 eine 10 PS-Neubaulok entwickelt, die jetzt im Bau ist. Die Hauptdaten entnehmen Sie bitte der Folie.
Andreas Scholz